Kontakt

Sachverständigenbüro Uphagen GmbH & Co. KG

Sascha Uphagen

Fachgebiete:

Explosionsschutz

Herzlich Willkommen beim Sachverständigenbüro Uphagen GmbH & Co. KG

Know-How für Leistungen im Bereich des elektrischen und nicht elektrischen Explosionsschutzes, allgemeiner Mechanik sowie der Sicherheit- und Gesundheitskoordination


Gesetze und Normen verändern sich ständig.
Diese Veränderungen machen es für Unternehmen und Behörden schwer, normenkonform
sowie gesetzestreu zu handeln und zu produzieren.

Durch exakte Beobachtung der einschlägigen Normen und Gesetze und Erfahrungen in unseren Kernbranchen sind wir stets auf dem aktuellsten Stand.

Fragen Sie uns.

Besondere Fachkenntnisse:

Explosionsschutz

Fachgebiete:

Explosionsschutz

· Der Explosionsschutz ist ein Teilgebiet der Sicherheitstechnik
Anlagentechnik), das sich mit dem Schutz vor der Entstehung von
Explosionen und deren Auswirkungen beschäftigt und somit der
Verhütung von Schäden an technischen Produkten, Umwelt, Anlagen und
Einrichtungen sowie an Personen und Sachen verhindern soll.


· Der EX- Schutz wird mit Hilfe von technischen und organisatorischen
Lösungen sowie durch gesetzliche Bestimmungen ein hohes Maß an
Sicherheit für Menschen und seiner Umwelt gerecht.

· Hierfür wird ein Explosionsschutzdokument durch den Anlagenbetreiber
gemäß der neuen BetrSichV Ausgabe 01.06.2015 erstellt.

· Hierzu werden Risikobeurteilungen / Gefährdungsbeurteilungen für die
Anlagen erstellt.

Beratung



· Wir beraten Sie in der Anwendung der Explosionsschutz Vorschriften /
EU-Richtlinien.


· Baumusterprüfung in Zusammenarbeit mit der Benannten Stelle Ihrer
Wahl.


· Beim Erstellen des Explosionsschutzdokument.

· Beurteilung von explosionsfähigen Gasgemischen /
Staubexplosionsschutz sowie die Ex-Zoneneinteilung (Zone 0, 1, 2,
20, 21, 22).

· Vermeidung von Zündquellen allgemein (Primärer, Sekundärer,
Teritiärer)

· Bei der Auswahl sicherheitstechnischer Einstufung von Betriebsmittel
in Ex- Zonen.

· Vor der Durchführung bzw. im Zulassungsverfahren für Ex-Geräte
sollten die Konformitätserklärungen etc. vorliegen.

Prüfungen an Ex- Anlagen

· Prüfung des Explosionsschutz (elektrisch, nicht elektrisch und
allgem. Mechanik)

· Erstmalige und wiederkehrende Prüfungen von überwachungsbedürftigen
Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen nach § 15 und § 16
BetrSichV neu ab 01.06.2015.

· Abnahme / Prüfung von Ex-Schutz-Einrichtungen.

· Erstellen von Prüfberichten für den Explosionsschutz.

· Prüfen von Explosionsschutzdokumenten

· Prüfen und Begutachtung von Explosionsschutz – Konzepten.


Beratung für Arbeitssicherheit - Arbeitsschutz


· Durch eine optimierte Arbeitssicherheit und eine hohe
Anlagensicherheit wird die Gesundheit der Mitarbeiter in Unternehmen
gesichert und ein gutes Miteinander von Mensch, Umwelt und Technik
erreicht. (Die Rechtliche Grundlage zur Arbeitssicherheit findet
Anwendung in dem ArbSchG, ASiG, SGB VII gesetzliche
Unfallversicherung).

· Beratung zur Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV § 3 und TRBS 2152.

· Schulung der Mitarbeiter im Bereich des Explosionsschutzes.


Dokumentation

· Erstellung von Anlagendokumentationen / Betriebsanweisungen /
Betriebshandbüchern sowie Prüfanweisungen.

· Gutachten über die Betriebssicherheit / Anlagenbegehung.

Mitgliedschaften:

DGSV e.V.
BDSH e.V.